Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, ist eine steuerliche Vergünstigung nach § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG). Er ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), bereits vor der tatsächlichen Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern Steuern zu sparen. Der IAB bietet Unternehmern die Möglichkeit, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten vorab steuerlich geltend zu machen. Dies schafft finanziellen Spielraum und sorgt für eine steuerliche Entlastung in den Jahren vor der eigentlichen Investition.
Wer kann den IAB nutzen?
Der Investitionsabzugsbetrag richtet sich hauptsächlich an Unternehmen und Selbstständige, die die Grenzen für sogenannte kleine und mittelständische Betriebe nicht überschreiten. Dazu gehören:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG)
Ein wesentlicher Faktor ist, dass im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen, der Gewinn ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge 200.000 Euro nicht überschreitet darf. Auch darf es durch die Bildung des Abzugsbetrags zu einem Verlust kommen.
Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?
Der IAB ermöglicht es dir, die geplante Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Computer oder Photovolatikanlagen) bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten in deiner Steuererklärung abzuziehen. Die Voraussetzung ist, dass die Anschaffung oder Herstellung innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgt.
Beispiel: Angenommen, du planst die Anschaffung einer neuen Fertigungsmaschine im Wert von 50.000 Euro, die im Inland zu mind. 90 % betrieblich genutzt werden soll. Du kannst in diesem Fall einen Investitionsabzugsbetrag von 25.000 Euro (50 % der Anschaffungskosten) geltend machen und damit deinen steuerpflichtigen Gewinn in diesem Jahr reduzieren. Dadurch sinkt deine Steuerlast bereits im Vorfeld der Investition.
Vorteile des IAB's
- Steuerliche Entlastung vor der Investition: Du kannst die Steuerbelastung in dem Jahr senken, in dem du den IAB geltend machst, und so Liquidität aufbauen.
- Flexibilität: Solltest du die geplante Investition nicht innerhalb der nächsten drei Jahre durchführen, kannst du den IAB rückgängig machen, musst allerdings Zinsen für den zeitweisen erhaltenen Steuervorteil bezahlen (aktuell 1,8 % p. a.).
- Langfristige Planungssicherheit: Durch den IAB kannst du langfristig planen und steuerliche Vorteile frühzeitig nutzen, ohne sofort eine große Investition tätigen zu müssen.
- Verlustverrechnung: Der IAB kann auch in Anspruch genommen werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht. Dies bietet dir mehr Flexibilität und ermöglicht es, die Steuerlast in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu optimieren.
Habt ihr Fragen zu dem Thema?
Voraussetzungen für den IAB
Damit du den Investitionsabzugsbetrag nutzen kannst, musst du folgende Voraussetzungen beachten:
- Der Investitionsabzugsbetrag kann nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) in Anspruch genommen werden.
- Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
- Die Anschaffung oder Herstellung muss innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen.
- Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden.
Wie du mit dem IAB Steuern sparst
Der Investitionsabzugsbetrag bietet dir die Möglichkeit, gezielt Investitionen zu planen und gleichzeitig die Steuerlast in Vorjahren zu reduzieren. Insbesondere für kleinere Unternehmen und Selbstständige ist dies ein großer Vorteil, da die Liquidität erhalten bleibt und gleichzeitig die zukünftige Investition steuerlich begünstigt wird.
Nach der Anschaffung wird der restliche Betrag über die normale Abschreibung des Wirtschaftsguts verteilt, was eine weitere Entlastung in den Folgejahren bedeutet.
Steuertipp: Verdopplung der GWG-Grenze
Sollten die Anschaffungskosten durch die Inanspruchnahme des IABs bei Anschaffung unter die GWG-Grenze von 1.000 Euro fallen, kannst Du das Wirtschaftsgut sogar direkt voll abschreiben. So kannst Du die GWG-Grenze de facto verdoppeln!
Fazit: Steuervorteile clever nutzen
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kannst du deine Steuerlast flexibel steuern und geplante Investitionen langfristig planen. Besonders für kleinere und mittlere Unternehmen ist dies eine hervorragende Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu sichern und gleichzeitig die Liquidität im Unternehmen zu erhalten. Wenn Ihr Fragen zu dem Thema habt, meldet Euch gerne jederzeit bei uns.
Der Autor: Sven Sistig
Seit 12 Jahren ist Sven Sistig im nationalen und internationalen Steuerrecht tätig, mit einem Schwerpunkt auf umsatzsteuerlicher Beratung und der Betreuung von Start-Ups, (Online-)Händlern und Influencern. Nach Stationen bei Deloitte und Flick Gocke Schaumburg leitete er zuletzt die Steuerabteilung bei ABOUT YOU.