Balearen: Schenkungsteuerreform 2025 – vollständige Steuerbefreiung für enge Familienangehörige, aber nicht ohne Nebenwirkungen

Mit der Schenkungsteuerreform 2025 schaffen die Balearen für enge Familienangehörige faktisch Steuerfreiheit. Doch gerade bei Immobilien und deutsch-spanischen Sachverhalten sind steuerliche Nebenwirkungen sorgfältig zu prüfen.

Die Autonome Gemeinschaft der Balearen hat mit Wirkung im Jahr 2025 eine der weitreichendsten Steuerreformen der letzten Jahre umgesetzt. Für viele Familien mit Vermögenswerten auf Mallorca, Ibiza oder Menorca ist das eine echte Zäsur: Schenkungen im engen Familienkreis sind nun faktisch steuerfrei – genauso wie Erbschaften.

Was auf den ersten Blick nach einer idealen Gestaltungsmöglichkeit aussieht, sollte jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Gerade bei Immobilien, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und bei deutschen Balearen-Residenten ergeben sich erhebliche Folgefragen, die in der Beratung zwingend berücksichtigt werden müssen.

Was wurde auf den Balearen konkret geändert?

Grundlage der Reform ist das im Juli 2025 beschlossene Haushaltsgesetz der Balearen. Darin wurden die regionalen Vorschriften zur Erbschaft- und Schenkungsteuer angepasst, die Spanien den autonomen Regionen zur Ausgestaltung überträgt.

Bereits seit 2023 existierte auf den Balearen eine faktische Abschaffung der Erbschaftsteuer für nahe Angehörige. Diese Regelung wurde nun konsequent auf die Schenkungsteuer ausgeweitet.

Damit gilt erstmals:
Schenkungen und Erbschaften werden steuerlich nahezu gleichbehandelt.

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Wer profitiert von der vollständigen Steuerbefreiung?

Die vollständige Steuerbefreiung gilt für Zuwendungen an Angehörige der Verwandtschaftsgruppen I und II.

Dazu zählen insbesondere:

  • Kinder, Enkel und Urenkel
  • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern
  • Ehegatten

Für diese Personengruppen wird die festgesetzte Schenkungsteuer zu 100 % gutgeschrieben. Die Steuerbelastung sinkt damit faktisch auf null.

Diese Regelung gilt sowohl für Residenten als auch für Nichtresidenten, was sie auch für deutsche Staatsangehörige mit Vermögen auf den Balearen besonders relevant macht.

Was gilt für weiter entfernte Verwandte?

Auch für Angehörige der Verwandtschaftsgruppe III bringt die Reform Erleichterungen – wenn auch keine vollständige Steuerfreiheit.

Für Seitenverwandte zweiten und dritten Grades (z. B. Geschwister, Nichten, Neffen) gelten erhöhte Steuerermäßigungen:

  • 60 % Steuerermäßigung bei Blutsverwandten zweiten und dritten Grades
  • 35 % Steuerermäßigung für sonstige Angehörige dieser Gruppe

Die Reform ist damit klar familienfreundlich ausgerichtet, unterscheidet aber weiterhin deutlich zwischen engem und weiterem Familienkreis.

Warum ist die Reform besonders für Schenkungen von Immobilien relevant?

In der Praxis betreffen viele Schenkungen auf den Balearen Immobilienvermögen. Genau hier liegt einer der wichtigsten Beratungspunkte.

Für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Immobilienschenkungen gilt eine zentrale Einschränkung:
Die Bemessungsgrundlage darf höchstens dem Katasterreferenzwert zuzüglich 20 % entsprechen.

Wird ein höherer Wert angesetzt, entfällt die Steuerbefreiung vollständig.

Das kann problematisch sein, wenn der Katasterreferenzwert deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert liegt – was auf den Balearen häufig der Fall ist.

Warum kann ein Verzicht auf die Steuerbefreiung sinnvoll sein?

Was paradox klingt, ist in der Praxis hochrelevant.
In bestimmten Konstellationen kann es steuerlich günstiger sein, bewusst auf die Steuerbefreiung zu verzichten.

Der Hintergrund:
Bei einer späteren Veräußerung durch den Beschenkten kann eine niedrige Anschaffungskostenbasis zu einer höheren Einkommensteuerbelastung (IRPF) führen.

Gerade bei Immobilien mit hohem stillen Wertzuwachs kann eine einmalige geringe Schenkungsteuer langfristig günstiger sein als eine hohe spätere Veräußerungsbesteuerung.

Hier zeigt sich deutlich:
Die Reform eröffnet Chancen – aber nur bei sauberer Gesamtbetrachtung.

Balearen_Schenkungssteuerreform

Welche steuerlichen Pflichten bleiben trotz Befreiung bestehen?

Wichtig für die Praxis:
Die Reform betrifft nur die Schenkungsteuer auf Ebene des Erwerbers.

Unverändert bleibt insbesondere:

  • die Pflicht zur Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns beim Schenker in der spanischen Einkommensteuer (IRPF), sofern der Schenker in Spanien ansässig ist
  • bei Nichtresidenten: Besteuerung, wenn spanisches Immobilienvermögen übertragen wird und das DBA dies zulässt

Die Steuerfreiheit auf Ebene der Schenkung bedeutet also keine vollständige Steuerneutralität des Vorgangs.

Was müssen deutsche Balearen-Residenten zusätzlich beachten?

Für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz auf den Balearen kommt ein weiterer Aspekt hinzu:
die (erweiterte) unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht in Deutschland.

Auch wenn Spanien die Schenkung faktisch steuerfrei stellt, kann Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ein Besteuerungsrecht beanspruchen; dies insbesondere in den Fällen, in denen entweder der Schenker bzw. Erblasser oder der Beschenkte bzw. Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die balearische Reform ersetzt daher keine grenzüberschreitende Steuerplanung.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

  1. Das Haushaltsgesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
    Die steuerlichen Wirkungen entfalten sich jedoch erst ab dem 25. Juli 2025, dem Tag nach der Veröffentlichung im balearischen Gesetzesblatt.

    Für die Praxis bedeutet das:
    Der Zeitpunkt der Schenkung ist entscheidend.

Fazit: Große Chance – aber nur mit Planung

Die Schenkungsteuerreform 2025 auf den Balearen ist eine der großzügigsten familienbezogenen Steuerregelungen in Europa. Für enge Familienangehörige ist die Steuerbelastung faktisch abgeschafft.

Gleichzeitig zeigt sich aber sehr deutlich:
Ohne steuerliche Gesamtbetrachtung kann die Reform zu unerwarteten Nachteilen führen.

Unsere klare Empfehlung:
Schenkungen – insbesondere von Immobilien – sollten niemals isoliert vorgenommen werden. Die Kombination aus spanischem Steuerrecht, deutschem Steuerrecht und langfristiger Vermögensplanung erfordert zwingend fachliche Begleitung.

FAQ – Häufige Fragen zur Schenkungsteuerreform auf den Balearen

  1. Sind Schenkungen an Kinder auf den Balearen jetzt vollständig steuerfrei?
    Ja, für Angehörige der Verwandtschaftsgruppen I und II beträgt die Steuerermäßigung 100 %.
  2. Gilt die Befreiung auch für deutsche Staatsangehörige?
    Ja, sowohl für Residenten als auch für Nichtresidenten – nationale Folgepflichten bleiben aber bestehen.
  3. Betrifft die Reform auch Immobilien?
    Ja, allerdings nur bis maximal Katasterreferenzwert plus 20 %.
  4. Kann es sinnvoll sein, auf die Steuerbefreiung zu verzichten?
    Ja, insbesondere bei späterer Verkaufsabsicht des Beschenkten.
  5. Fällt beim Schenker weiterhin Einkommensteuer an?
    Ja, insbesondere bei in Spanien ansässigen Schenkern.
  6. Wie wirkt sich die Reform auf die deutsche Schenkungsteuer aus?
    Deutschland kann unter Umständen weiterhin ein Besteuerungsrecht haben.
  7. Ab wann gelten die neuen Regelungen konkret?
    Für Schenkungen ab dem 25. Juli 2025.
  8. Ist eine steuerliche Beratung wirklich notwendig?
    Ja. Gerade bei Immobilien und grenzüberschreitenden Sachverhalten ist sie unerlässlich.

Plattes, Balearen: Schenkungsteuerreform 2025 bringt vollständige Befreiung für enge Familienangehörige – wie bereits bei Erbschaften, IStR-LB 2025, 58 (Steuern und Bilanzen)

Der Autor: Timo Unterberg

Steuerberater & Partner

Wer mich kennt weiß, Steuerrecht ist meine Leidenschaft! Wenn ich nicht gerade junge Wachstumsunternehmen sowie mittelständische Unternehmensmandanten bei Umstrukturierungen, Finanzierungsfragen oder der Unternehmensnachfolge steuerlich berate, bin ich als Dozent in der Steuerberaterausbildung sowie -fortbildung unterwegs. Daneben verfasse ich regelmäßig steuerliche Fachartikel in Fachzeitschriften. 

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