Einführung in die steuerliche Abschreibung und ihre Bedeutung
Abschreibungen spielen eine zentrale Rolle im Steuerrecht. Sie dienen nicht nur der Verteilung von Anschaffungs- und Herstellungskosten über die Lebensdauer eines Wirtschaftsgutes, sondern sind auch ein wichtiges Mittel des Staates, um Investitionsanreize zu schaffen. Durch Abschreibungen können Steuerpflichtige ihre steuerpflichtigen Einnahmen reduzieren, was zu Liquiditätsvorteilen führt. Doch die steuerliche Praxis zeigt, dass nicht jede gesetzliche Änderung diesen Vorteil tatsächlich erzielt. Oft stehen Steuerpflichtige vor Unsicherheiten und Fragen, ob sie von bestimmten Vergünstigungen überhaupt profitieren können. Aktuell wirft das neue Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024, Nr. 108) in Verbindung mit § 7b EStG genau diese Fragen auf.
Herausforderungen bei der Umsetzung steuerlicher Begünstigungen
Das Ziel des Gesetzgebers, steuerliche Anreize zur Förderung von Investitionen zu schaffen, kann durch komplizierte Regelungen und unsichere Umsetzungsbedingungen gefährdet werden. Steuerpflichtige, die auf diese Vergünstigungen angewiesen sind, sehen sich möglicherweise mit Hindernissen konfrontiert, die den tatsächlichen Nutzen der Maßnahmen verringern. Ein Beispiel dafür bietet das neue Wachstumschancengesetz, das wesentliche Änderungen bei der Abschreibung für Immobilien beinhaltet.
Steuerliche Förderungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes
Im Wachstumschancengesetz wurden unter anderem neue Abschreibungsregelungen für Immobilien festgelegt. Diese beinhalten eine degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG für Wohnungsimmobilien, die eine Abschreibung in Höhe von 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ermöglicht. Diese Regelung kann rückwirkend ab 2023 in Anspruch genommen werden. Zudem wurde die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten nach § 7b EStG mit neuen, höheren Beträgen reaktiviert. Die Regelung ermöglicht eine lineare Abschreibung von 5 % in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung.
Kombination von Abschreibungen zur Maximierung der Vorteile
Das Wachstumschancengesetz erlaubt es Steuerpflichtigen, die Sonderabschreibung nach § 7b EStG mit der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG zu kombinieren. Diese Möglichkeit kann für Investoren besonders vorteilhaft sein, da sich die jährlichen Abschreibungsbeträge dadurch auf bis zu 10 % erhöhen können. Wichtig ist jedoch, dass bestimmte Fristen und Bedingungen erfüllt werden. So muss der Bauantrag bzw. Bauanzeige und der Baubeginn bis spätestens zum 30. September 2029 erfolgen, um die vollständige steuerliche Förderung nutzen zu können.
Habt ihr Fragen zu dem Thema?
Wichtige Unterschiede zwischen Anschaffung und Herstellung
Ein zentraler Unterschied besteht zudem zwischen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen von Immobilien. Im Anschaffungsfall muss die Immobilie noch im Jahr der Fertigstellung erworben werden, um die vollen Abschreibungen in Anspruch nehmen zu können. Nur dann gilt die Immobilie als “neu” und somit förderfähig im Sinne des Gesetzes. Im Herstellungsfall kommt es hingegen auf den fristgemäßen Bauantrag bzw. die Bauanzeige an.
Fazit: Steuerliche Planung erfordert Weitsicht und Sorgfalt
Die steuerlichen Neuregelungen stellen Steuerpflichtige vor erhebliche Herausforderungen. Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz und der Wiederbelebung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG attraktive Möglichkeiten geschaffen, die Abschreibungsbeträge bei Bauvorhaben zu maximieren. Allerdings erfordert die praktische Umsetzung eine sorgfältige Planung, um die zahlreichen Fristen und Voraussetzungen zu erfüllen. Investoren sollten sich rechtzeitig über die Anforderungen informieren, um den größtmöglichen Nutzen aus den steuerlichen Begünstigungen ziehen zu können.
Unsere Empfehlung
Insbesondere für Investoren im Immobilienbereich ist es ratsam, eng mit Steuerberatern zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und potenzielle steuerliche Vorteile optimal ausgeschöpft werden. Das steuerliche Umfeld ist komplex und unterliegt häufigen Änderungen, weshalb es wichtig ist, stets über die aktuellen Entwicklungen informiert zu bleiben. Wenn Ihr hierzu Fragen habt, meldet Euch gerne jederzeit bei uns.
Der Autor: Axel Bunselmeier
Ich betreue seit knapp 12 Jahren nationale und internationale Mandanten in ihren steuerlichen Anliegen, mit einem klaren Schwerpunkt auf Private Clients, vermögende Privatpersonen, Immobilieninvestoren, Sportlern und Start-Ups.
Meine Erfahrungen sammelte ich unter anderem bei Grant Thornton, wo ich mich auf Familiengesellschaften und Vermögensübertragungen konzentrierte, bei Trinavis in der Beratung von Immobilieninvestoren, sowie bei Deloitte, wo ich mich auf internationales Expat Management und Doppelbesteuerungsabkommen spezialisierte.