Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG: Steuervorteile, Sozialabgaben und Praxistipps

Die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG ist ein zentraler Baustein der betrieblichen Altersversorgung. Sie ermöglicht erhebliche Steuer- und Sozialversicherungsvorteile, bietet flexible Sonderregelungen und ist auch für Geschäftsführer:innen interessant. Entscheidend ist eine saubere Umsetzung mit klaren Vereinbarungen, um Stolperfallen zu vermeiden.

Die betriebliche Altersversorgung ist ein zentraler Baustein für Deine finanzielle Absicherung im Alter. Ein wichtiger Durchführungsweg ist die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie bietet steuerliche Vorteile, spart in vielen Fällen Sozialabgaben und ist flexibel einsetzbar.

Was ist eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG?

Bei der Direktversicherung schließt Dein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Renten- oder Risikoversicherung auf Dein Leben ab. Begünstigt sind Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren. Sie kann arbeitgeberfinanziert oder über Entgeltumwandlung erfolgen.

Auch Gesellschafter-Geschäftsführer:innen können profitieren, wenn ein erstes Dienstverhältnis vorliegt. Ein Arbeitgeberwechsel im selben Jahr ermöglicht es, das Jahresvolumen erneut auszuschöpfen.

  • Mindestalter für den Leistungsbeginn meist 62 Jahre
  • Keine private Verwertung vor Rentenbeginn
  • Vereinbarungen immer schriftlich und im Voraus treffen

Wie werden Beiträge in der Ansparphase behandelt?

Steuerlich

Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG). Im Jahr 2025 entspricht das 7.728 € pro Jahr bzw. 644 € monatlich. Auf Antrag können Beiträge individuell besteuert werden (§ 3 Nr. 63 Satz 2 EStG).

Sozialversicherung

Bei Entgeltumwandlung sind Beiträge bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei (2025: 3.864 €). Darüber hinausgehende Beträge sind beitragspflichtig.

Fördermöglichkeiten

Arbeitnehmer:innen mit einem Monatsbrutto bis 2.575 € erhalten zusätzlich den bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG: ein staatlicher Zuschuss von 30 % auf den Arbeitgeberbeitrag.

Welche Sonderregeln gelten?

Neben den laufenden Beiträgen bestehen zwei Sonderregeln:

  1. Vervielfältigungsregel: Bei Beendigung des Dienstverhältnisses können bis zu 10 × 4 % der BBG steuerfrei eingezahlt werden.
  2. Nachzahlung bei ruhendem Dienstverhältnis: Für Kalenderjahre ohne Arbeitslohn (z. B. Elternzeit, Sabbatical) können bis zu 10 Jahre nachgezahlt werden, jeweils bis zu 8 % der BBG pro Jahr.

Beide Varianten sind sozialversicherungspflichtig.

Wie werden Leistungen aus der Direktversicherung besteuert?

Alle Leistungen sind nachgelagert steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG):

  • Renten: Voll steuerpflichtig als sonstige Einkünfte.
  • Kapitalauszahlungen: Ebenfalls voll steuerpflichtig.
  • Sozialversicherung: Für gesetzlich Versicherte gelten Beiträge nach § 229 SGB V; Kapitalleistungen werden nach der 1/120-Regel über 120 Monate verteilt.
direktversicherungen

Habt ihr Fragen zu dem Thema?

Zögert nicht, uns zu kontaktieren - wir beraten Euch gerne bei all Euren steuerlichen Herausforderungen!

Können auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer:innen profitieren?

Ja. Auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer:innen (bGGF) können die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG nutzen:

  • Erforderlich ist ein schriftlicher, fremdüblicher Dienstvertrag.
  • Die Direktversicherung muss Teil der Vergütung sein und darf keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.
  • Da bGGF häufig nicht sozialversicherungspflichtig sind, entfällt die 4 %-Freiheit bei der Sozialversicherung. Die steuerliche 8 %-Freiheit bleibt bestehen.

Hinweis: Das BMF-Schreiben vom 14.12.2012 betrifft nur Direktzusagen nach § 6a EStG. Für die Direktversicherung gilt keine steuerliche Wartefrist.

Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen?

Bei Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterzuleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Tarifverträge können hiervon abweichende Regelungen enthalten.

Wie setzt man die Direktversicherung korrekt um?

  • Vor Beginn: Erstes Dienstverhältnis prüfen, Vereinbarung schriftlich dokumentieren, Bezugsrechte festlegen.
  • Während der Laufzeit: Grenzen von 8 % und 4 % überwachen, Änderungen dokumentieren, Arbeitgeberwechsel rechtzeitig planen.
  • In Sonderfällen: Vervielfältigungsregel und Nachzahlungen sorgfältig vorbereiten, SV-Folgen beachten.

Wie wirkt sich die Direktversicherung in Zahlen aus?

Beispiel Arbeitnehmer (2025):

  • Jahresbrutto: 72.000 €
  • Entgeltumwandlung: 600 € monatlich (7.200 € jährlich)
  • Steuerfrei: 7.200 €
  • Steuervorteil bei 35 % Grenzsteuersatz: ca. 2.520 €
  • SV-frei bis 3.864 € → ca. 773 € Ersparnis
  • Nettoaufwand: ca. 3.907 €

Beispiel bGGF (nicht SV-pflichtig):

  • Entgeltumwandlung: 7.200 €
  • Steuervorteil bei 42 % Grenzsteuersatz: ca. 3.024 €
  • Nettoaufwand: ca. 4.176 €

Welche Stolpersteine gilt es zu vermeiden?

  • Rückwirkende Entgeltumwandlungen sind steuerlich unwirksam.
  • Arbeitgeberwechsel im selben Jahr erfordert neue Planung.
  • Tarifverträge können den Arbeitgeberzuschuss einschränken.
  • Die Vervielfältigungsregel ist zeitlich streng begrenzt.
  • Bezugsrechte und Unverfallbarkeit müssen sauber dokumentiert sein (§ 1b BetrAVG).

Fazit

Die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG ist ein attraktives Instrument der betrieblichen Altersversorgung. Sie bietet steuerliche Vorteile, kann Sozialabgaben sparen und ist auch für Geschäftsführer:innen relevant. Entscheidend ist eine saubere Umsetzung: schriftliche Vereinbarungen, klare Dokumentation und rechtzeitige Planung bei Sonderfällen. So lassen sich die Vorteile optimal nutzen.

FAQ – Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
Betriebliche Altersversorgung

Häufig gestellte Fragen

Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG – kompakt erklärt: steuerliche Behandlung, Sozialversicherung, Sonderregeln und Praxis.

Gilt die 8 %-Grenze auch für Altzusagen?

Ja, seit 2018 gilt die 8 %-Grenze einheitlich nach § 3 Nr. 63 EStG – unabhängig vom Zusagedatum.

Kann ich zusätzlich § 3 Nr. 56 EStG (Umlagen) nutzen?

Ja. Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG mindern jedoch den verfügbaren Rahmen des § 3 Nr. 56 EStG.

Gibt es eine steuerliche Wartefrist?

Nein. Die Steuerfreiheit greift ab Beginn der wirksam vereinbarten Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG). Arbeitsrechtlich gilt unabhängig davon die Unverfallbarkeit nach § 1b BetrAVG.

Wie wird eine Kapitalauszahlung behandelt?

Kapitalleistungen aus der Direktversicherung sind voll als sonstige Einkünfte zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG). Für gesetzlich Krankenversicherte fallen Beiträge nach § 229 SGB V an; regelmäßig erfolgt die Zurechnung nach der 1/120-Regel über 120 Monate.

Gilt die BMF-„Probezeit“ von 2012 auch hier?

Nein. Das BMF-Schreiben vom 14.12.2012 betrifft Direktzusagen (§ 6a EStG). Für die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG gibt es keine steuerliche Wartefrist; maßgeblich sind saubere, vorab getroffene Vereinbarungen.

Rechtsgrundlagen u. a.: § 3 Nr. 63, § 22 Nr. 5 EStG; § 1a Abs. 1a, § 1b BetrAVG; § 229 SGB V.

Der Autor: Sven Sistig

Seit 12 Jahren ist Sven Sistig im nationalen und internationalen Steuerrecht tätig, mit einem Schwerpunkt auf umsatzsteuerlicher Beratung und der Betreuung von Start-Ups, (Online-)Händlern und Influencern. Nach Stationen bei Deloitte und Flick Gocke Schaumburg leitete er zuletzt die Steuerabteilung bei ABOUT YOU. 

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