Gestaltungsmöglichkeiten der privaten Nachfolge – Ansätze zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer 

Erbschaften können schnell zu einer steuerlichen Belastung werden, besonders wenn es um größere Vermögenswerte geht. Doch mit der richtigen Planung und den passenden Maßnahmen lässt sich die Erbschaftsteuer deutlich minimieren. Denn es wird gerne vergessen, dass es auch steuerrelevante Schenkungen zwischen Eheleuten, Eltern und Kindern gibt. Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz macht hier keine Ausnahme.

Frühzeitiges Schenken: Nutzt Eure Freibeträge optimal

Der Gesetzgeber erlaubt es, alle zehn Jahre steuerfrei Vermögenswerte innerhalb der steuerlichen Freibeträge zu verschenken. Innerhalb dieser Frist können hohe Freibeträge ausgeschöpft werden, ohne dass Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer fällig wird. Der Freibetrag für Kinder liegt pro Elternteil bei 400.000 Euro (in Summe also 800.000 Euro), für Enkelkinder pro Großelternteil bei 200.000 Euro (in Summe also 400.000 Euro). Indem Eltern und Großeltern schon zu Lebzeiten Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Sachwerte schrittweise an die nächste Generation übertragen, lässt sich über einen längeren Zeitraum größeres Vermögen steuerfrei übergeben. Regelmäßige Schenkungen reduzieren damit die spätere Erbschaftsteuer im Sterbefall erheblich.

Kettenschenkung

Bei dieser Strategie wird das Vermögen nicht direkt an den gewünschten Empfänger übergegeben, sondern über mehrere Personen steuerlich optimiert übertragen. Zum Beispiel kann ein Elternteil Vermögen erst an den anderen Elternteil verschenken, der es dann wiederum an die Kinder weitergibt. Da für jede dieser Schenkungen separate Freibeträge gelten, lässt sich auf diese Weise eine größere Summe steuerfrei an die Kinder oder deren Ehepartner übertragen. Besonders vorteilhaft ist diese Methode bei hohen Vermögen, da die Freibeträge für jede beteiligte Person neu genutzt werden können. Der Erfolg dieser Strategie hängt jedoch von einer sorgfältigen Planung ab, um die Schenkungen korrekt zu strukturieren und zeitlich zu staffeln.

Immobilien frühzeitig übertragen

Immobilienbesitz ist oft ein bedeutender Teil des Vermögens. Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten ermöglicht es, Freibeträge effektiv zu nutzen. Eltern können Immobilien an Kinder oder Enkel unter Ausnutzung der geltenden Freibeträge übertragen. Wichtig ist hierbei, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre vor dem Erbfall übertragen wird, damit diese Schenkung nicht mehr in die Erbschaftssteuerberechnung einfließt. Falls eine selbstgenutzte Immobilie an direkte Nachkommen vererbt wird, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei.

Wohnrecht oder Nießbrauch einräumen

Wenn Eltern ihre Immobilie an die Kinder übertragen, können sie sich ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten. Dies hat mehrere Vorteile: Zum einen bleibt die Immobilie steuerlich beim Wert des Übertragungszeitpunkts, zum anderen reduziert sich durch das Nießbrauchsrecht der Verkehrswert der Immobilie, was die Steuerlast erheblich senkt. Die Immobilie bleibt zwar im Besitz der Kinder, die Eltern können sie jedoch weiterhin nutzen.

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Verkauf des Familienheims erst nach 10 Jahres-Frist

Wenn das Familienheim an die Erben übergeht, können sie es unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erben. Voraussetzung dafür ist, dass der Ehepartner das Haus weiterhin bewohnt oder die Kinder es selbst als Hauptwohnsitz nutzen – und zwar mindestens für zehn Jahre. Entscheiden sich die Erben jedoch, das Haus zu verkaufen, bevor die zehn Jahre abgelaufen sind, entfällt die Steuerbefreiung. Es ist daher ratsam, den Verkauf gut zu planen und die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen. 

Berliner Testament: Steuerfalle vermeiden

Das Berliner Testament ist eine weit verbreitete Form des Ehegattentestaments, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Der Nachteil: Der Freibetrag des erstversterbenden Ehepartners bleibt häufig ungenutzt, und es droht beim Tod des zweiten Partners eine hohe Erbschaftssteuer für die Kinder. Alternativen wie das „Zwei-Schritt-Erben“ helfen, diese Falle zu umgehen. Hierbei erben Kinder bereits nach dem Tod des ersten Elternteils einen Teil des Vermögens und der Freibetrag beider Eltern wird vollständig genutzt. Eine Möglichkeit ist die frühzeitige Einbeziehung der Kinder in den Erbplan, etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten.

Güterstandsschaukel für Ehepartner

Durch die sogenannte Güterstandsschaukel können Ehepaare steuerlich vorteilhaft Vermögenswerte übertragen, sofern das Vermögen zwischen den Ehepartnern ungleich verteilt ist. Hierbei wird der Güterstand von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung und wieder zurück gewechselt, wodurch der steuerlich relevante Zugewinn zwischen den Ehepartnern übertragen werden und das Vermögen untereinander steuerfrei ausgeglichen werden kann. Dies hat zum Vorteil, dass die Freibeträge für Kinder und Enkel optimal genutzt werden können. Gerne wird diese Gestaltung mit der sog. „Ehegattenschaukel“ kombiniert, in dem durch steuerfreie Verkäufe größere Barvermögen zwischen Eheleuten steuerfrei übertragen werden können.

Unternehmensnachfolge frühzeitig planen

Für Unternehmer gibt es spezielle Steuerfreibeträge und Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Allerdings sind diese Regelungen an strenge Bedingungen geknüpft, wie z. B. die Weiterführung des Betriebs über mehrere Jahre nach der Erbschaft. Durch eine rechtzeitige Nachfolgeplanung können Unternehmer ihre Steuerlast bei der Übertragung des Betriebs erheblich senken. Das Ziel sollte es sein, die Regelungen so auszunutzen, dass sowohl das Unternehmen fortgeführt als auch die Erbschaftssteuerlast reduziert wird.

Verwaltungsvermögen reduzieren

Beim Vererben von Unternehmen spielt die Abgrenzung zwischen Verwaltungsvermögen und begünstigtem Betriebsvermögen eine zentrale Rolle. Verwaltungsvermögen, wie vermietete Immobilien oder Wertpapiere, unterliegt nicht den Steuervergünstigungen, die für das Betriebsvermögen gelten. Um die Steuerlast zu minimieren, sollte dieses Vermögen vor dem Erbfall möglichst reduziert oder umstrukturiert werden. Dies kann beispielsweise durch Schenkungen oder durch eine Neuausrichtung des Unternehmens geschehen. Wichtig ist, dass das Unternehmen möglichst wenig Verwaltungsvermögen aufweist, um von den steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen zu profitieren.

Begünstigtes Betriebsvermögen sichern

Betriebsvermögen ist besonders begünstigt und kann bei der Vererbung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden. Um die Begünstigung zu erhalten, muss der Betrieb jedoch mindestens fünf Jahre (in einigen Fällen sieben Jahre) nach der Übertragung fortgeführt werden. Zusätzlich dürfen die Lohnsummen nicht übermäßig reduziert werden, um die Steuerbefreiung nicht zu verlieren. Es ist daher essenziell, die Betriebsstruktur so zu planen, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden und das begünstigte Betriebsvermögen erhalten bleibt.

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Bei großem Vermögen: Familienstiftung als Erben einsetzen

Stiftungen bieten eine gute Möglichkeit, Vermögen langfristig zu bewahren. Insbesondere bei größeren Vermögen kann die Gründung einer Stiftung sinnvoll sein. Die Stiftung kann den Zwecken des Erblassers über Generationen hinweg dienen. Die Stiftung bietet dabei auch einige steuerliche Vorteile.

Familiengesellschaften nutzen

Durch die Gründung einer Familiengesellschaft, wie einer GmbH oder einer Familienpersonengesellschaft (z.B. GbR oder KG), können Vermögenswerte strukturiert und effizient an die nächste Generation weitergegeben werden. Die Gesellschaftsanteile lassen sich Stück für Stück verschenken, ohne dass sofort Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer fällig werden. Dies eignet sich besonders gut für Familienunternehmen, die in der Familie bleiben sollen. Die Kontrolle über das Vermögen bleibt dabei weiterhin gesichert.

Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland kann helfen, die deutsche Erbschaftsteuer zu umgehen oder zu reduzieren, da in vielen Ländern deutlich geringere Steuersätze gelten oder sogar gar keine Erbschaftsteuer anfällt. Wichtig ist, dass der Erblasser seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt tatsächlich in das gewünschte Land verlegt und damit nicht mehr der deutschen Steuerpflicht unterliegt. Allerdings müssen sowohl die ausländischen als auch die deutschen steuerrechtlichen Vorschriften sorgfältig beachtet werden, da es in einigen Fällen zu Doppelbesteuerungen kommen kann. Es empfiehlt sich, im Vorfeld genau zu prüfen, welche Länder günstige steuerliche Bedingungen bieten und welche Fristen und Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Vorteile zu nutzen.

Unsere Empfehlung

Die Regelungen zur deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind komplex und ändern sich immer wieder. Eine frühzeitige Beratung ist daher unerlässlich. Wir als Eure Experten helfen Euch die für Eure individuelle Situation passenden Strategien zu entwickeln und die optimalen Freibeträge sowie geltenden Steuerbefreiungen und Gestaltungspotentiale auszuschöpfen. Gerade bei größeren Vermögen oder bei Unternehmensbeteiligungen ist es sinnvoll, alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, um die Steuerlast zu reduzieren. Wenn Ihr Fragen zu dem Thema habt, meldet Euch gerne jederzeit bei uns.

Autor Timo Unterberg

Der Autor: Timo Unterberg

Wer mich kennt weiß, Steuerrecht ist meine Leidenschaft! Wenn ich nicht gerade junge Wachstumsunternehmen sowie mittelständische Unternehmensmandanten bei Umstrukturierungen, Finanzierungsfragen oder der Unternehmensnachfolge steuerlich berate, bin ich als Dozent in der Steuerberaterausbildung sowie -fortbildung unterwegs. Daneben verfasse ich regelmäßig steuerliche Fachartikel in Fachzeitschriften. 

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