Für Führungskräfte ist es entscheidend, ihre steuerlich absetzbaren Ausgaben im beruflichen Kontext genau zu kennen, da diese dazu beitragen können, ihre Steuerlast zu mindern. Die Angabe dieser Ausgaben erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten. Dabei ist auf eine genaue Dokumentation zu achten. Nachfolgend findest Du eine Zusammenfassung der absetzbaren Ausgaben:
1. Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass
Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass bieten eine Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren. Jedoch gibt es wichtige Kriterien, die erfüllt sein müssen, um die Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Achten müssen Führungskräfte insbesondere auf die berufliche Veranlassung der Bewirtung und die Auswahl der Teilnehmer, um steuerliche Abzugsbeschränkungen zu vermeiden.
Berufliche oder private Veranlassung der Bewirtung
- Der Anlass der Bewirtung muss eindeutig beruflich sein, um die Kosten absetzen zu können.
- Typische berufliche Anlässe sind z. B. Vertragsabschlüsse, Dienstjubiläen oder Abschiedsfeiern von Führungskräften.
- Auch besondere Anlässe wie runde Geburtstage können unter bestimmten Voraussetzungen als beruflich veranlasst gelten.
Teilnehmerkreis beachten
- Die Teilnehmer der Bewirtung sind ein weiteres Kriterium: Geschäftspartner, Kollegen oder öffentliche Personen sprechen für eine berufliche Veranlassung.
- Werden hingegen nur ausgewählte Freunde oder private Bekannte eingeladen, kann dies die Abzugsfähigkeit mindern.
Organisation und Einladung
- Wer die Veranstaltung organisiert und einlädt, beeinflusst ebenfalls die steuerliche Bewertung: Wird das Event vom Arbeitgeber ausgerichtet, sind die Kosten meist absetzbar.
- Private Zusatzveranstaltungen neben offiziellen Firmenevents können hingegen als privat veranlasst gelten und sind dann nicht abzugsfähig.
Aufteilung bei gemischten Anlässen
- Sind sowohl berufliche als auch private Gäste bei der Bewirtung anwesend, müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.
- Nur die anteiligen Kosten für die beruflich bedingten Gäste sind abzugsfähig.
Abzugsbeschränkungen bei geschäftlichen Anlässen
- Bei geschäftlich veranlassten Bewirtungen (z. B. mit Geschäftspartnern) sind nur 70 % der Kosten abzugsfähig.
- Es ist wichtig, alle relevanten Details wie Ort, Datum, Teilnehmer und Anlass genau zu dokumentieren, um den Abzug zu sichern.
2. Geschenke an Geschäftspartner und Kunden
Das Beschenken von Geschäftspartnern und Kunden ist nicht nur eine gute Möglichkeit, Beziehungen zu pflegen, sondern auch steuerlich absetzbar. Beachten müssen Führungskräfte dabei jedoch die strengen Richtlinien zur Dokumentation und Wertgrenzen, um die steuerliche Absetzbarkeit nicht zu gefährden.
- Geschenke können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Der Name des Geschäftspartners bzw. Kunden ist dabei zu dokumentieren, sowie der Anlass des Geschenks. Die Rechnung ist aufzubewahren.
- Der maximale Wert des Geschenks darf 50 EUR (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Ansonsten sind die Aufwendungen vollständig steuerlich nicht absetzbar.
- Privat veranlasste Geschenke sind steuerlich nicht absetzbar.
Geschenke an Mitarbeiter
- Geschenke an Mitarbeiter sind bei beruflicher Veranlassung abzugsfähig und unterliegen nicht der Wertgrenze von 50 EUR, wie bei den Geschäftskunden.
- Auch hier muss der Name sowie der Anlass dokumentiert werden. Die Rechnung ist aufzubewahren.
Outplacement-Beratung (Berufliche Neuorientierung)
Kosten für Outplacement-Beratung sind steuerlich absetzbar, wenn die Kosten selbst getragen werden und nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Denn die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei.
Abschiedsfeier
Kosten für eine beruflich veranlasste Abschiedsfeier sind als Werbungskosten vollständig abzugsfähig. Etwas anderes gilt jedoch, wenn an der Feier auch Geschäftskunden und Kunden teilnehmen. Dann sind die Kosten nur zu 70 % zu berücksichtigen.
Beratungsempfehlung
Für Führungskräfte ist es entscheidend, die steuerlichen Abzugsfähigkeiten ihrer Ausgaben genau zu kennen und zu dokumentieren. Dabei ist zu beachten, dass jeder Fall eine Entscheidung im Einzelfall ist. Führungskräfte sollten sich professionell beraten lassen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden. Wir stehen Dir mit unserer Expertise zur Seite!
Der Autor: Timo Unterberg
Wer mich kennt weiß, Steuerrecht ist meine Leidenschaft! Wenn ich nicht gerade junge Wachstumsunternehmen sowie mittelständische Unternehmensmandanten bei Umstrukturierungen, Finanzierungsfragen oder der Unternehmensnachfolge steuerlich berate, bin ich als Dozent in der Steuerberaterausbildung sowie -fortbildung unterwegs. Daneben verfasse ich regelmäßig steuerliche Fachartikel in Fachzeitschriften.