Wenn du als Streamer tätig bist und Einnahmen durch sogenannte Donations erzielst, bist du möglicherweise steuerrechtlich in einer schwierigen Lage. Hier erfährst du, wie Donations steuerlich behandelt werden – und warum die Rechtslage ab dem Jahr 2025 noch komplizierter wird.
Ertragsteuerliche Behandlung von Donations
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Donations steuerfreie oder nicht steuerbare Einnahmen sind. Tatsächlich gelten sie als reguläre Betriebseinnahmen, die du versteuern musst.
Warum? Donations sind freiwillige Zuwendungen deiner Zuschauer während eines Streams. Da du diese im Rahmen deiner Tätigkeit als Streamer erhältst, ordnet das Finanzamt sie als Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit ein.
Fazit: Donations unterliegen der Einkommen- bzw. Ertragsteuer. Du musst sie in deiner Steuererklärung angeben.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Donations
Hier wird die Situation deutlich komplexer, insbesondere wegen der Frage des Leistungsaustauschs.
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Wann unterliegen Donations der Umsatzsteuer?
Wenn du als Streamer auf eine Donation eingehst, beispielsweise den Namen des Spenders nennst oder dich in besonderer Weise bedankst, könnte dies als Gegenleistung für die erbrachte Unterhaltung angesehen werden. Damit wäre ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch gegeben. -
Wann nicht?
Erhältst du Donations ohne persönliche Interaktion (z. B. durch eine automatisierte Nachricht), spricht weniger für einen Leistungsaustausch – und damit für eine Steuerbefreiung. Ganz auszuschließen ist es aber dennoch nicht.
Die Rechtslage ist bisher nicht abschließend geklärt. Das Finanzgericht Düsseldorf urteilte 2022 jedoch, dass Donations im Gegensatz zum Fall des Straßenmusikers als umsatzsteuerbar angesehen werden können.
Rechtslage bis Ende 2024
Bis zum 31. Dezember 2024 können Donations demnach als steuerpflichtig gelten, wenn eine Steuerbarkeit vorliegt. Dabei wird die Leistung an den Spender erbracht – und zwar dort, wo du als Streamer deine Tätigkeit ausübst (in der Regel an deinem Wohnsitz).
Falls du die Umsatzsteuer bislang nicht abgeführt hast, drohen:
- Nachzahlungen
- Zinsen auf die Nachforderungen
- Strafverfahren
Habt ihr Fragen zu dem Thema?
Zögert nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Euch gerne bei all Euren steuerlichen Herausforderungen!
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Neuregelungen ab 2025: Steuerfalle für Streamer
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine entscheidende Änderung in Kraft. Die umsatzsteuerliche Beurteilung verlagert sich dorthin, wo der Spender seinen Wohnsitz hat – sofern es sich um eine Privatperson handelt.
Was bedeutet das für dich als Streamer?
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Herausforderung bei der Umsatzsteuer:
Du bist verpflichtet, die Umsatzsteuer in jedem Land abzuführen, in dem deine Zuschauer ihren Wohnsitz haben.- Für EU-Zuschauer kannst du das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) nutzen.
- Für Zuschauer außerhalb der EU wird es problematisch, da du in jedem betroffenen Land steuerliche Pflichten erfüllen müsstest.
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Praktische Probleme:
In den meisten Fällen wirst du als Streamer nicht wissen, wo deine Spender wohnen – was die Erfüllung deiner Steuerpflicht nahezu unmöglich macht. -
Plattformen in der Pflicht?
Unklar ist auch, ob Plattformen wie Twitch oder YouTube in die Leistungskette eingebunden werden könnten (§ 3 Abs. 11a UStG). In diesem Fall würde die Plattform die Steuer abführen, was für Streamer die einfachste Lösung wäre.
Was kannst Du tun?
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Prüfung der Steuerbarkeit:
Stelle zunächst fest, ob deine Donations überhaupt steuerbar sind. Mangels klarer Rechtslage lohnt es sich, in Zweifelsfällen Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. -
Rechtliche Absicherung:
Besonders für das Jahr 2025 solltest du frühzeitig prüfen, wie du steuerliche Pflichten erfüllen kannst – vor allem, wenn deine Zuschauer international sind. -
Steuerberater kontaktieren:
Um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden, solltest du dich unbedingt von einem Experten beraten lassen.
Fazit: Vorsicht bei der leichtfertigen Berücksichtigung von Donations
Die steuerliche Behandlung von Donations ist ein komplexes Thema – und ab 2025 wird es noch komplizierter. Besonders die Verlagerung der Steuerpflicht ins Ausland stellt Streamer vor große Herausforderungen.
Wenn du unsicher bist, wie du mit diesem Thema umgehen sollst, melde dich gerne bei uns. Wir unterstützen dich dabei, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.
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Der Autor: Sven Sistig
Seit 12 Jahren ist Sven Sistig im nationalen und internationalen Steuerrecht tätig, mit einem Schwerpunkt auf umsatzsteuerlicher Beratung und der Betreuung von Start-Ups, (Online-)Händlern und Influencern. Nach Stationen bei Deloitte und Flick Gocke Schaumburg leitete er zuletzt die Steuerabteilung bei ABOUT YOU.