Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2023

Mitte Juli wurde hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines JStG 2023 veröffentlicht. Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz: Wachstumschancengesetz – soll infolge multipler Krisen und weitgreifenden Herausforderungen, mit denen sich die deutsche Wirtschaft konfrontiert sieht, die steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Wachstumschancen zu erhöhen. Auch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt werden.

Wichtigste Maßnahmen im Überblick

  • Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind: EUR 50 statt bislang EUR 35 abzugsfähig.
  • Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen: EUR 150 statt bislang EUR 110 pro Mitarbeiter und Veranstaltung (max. 2 pro Jahr) abzugsfähig.
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs, d. h. Wegfall der Verlustvortragsbeschränkung für die Jahre 2024 bis 2027 und Anhebung des unbeschränkt vortragsfähigen Verlustes von EUR 1 Mio auf EUR 10 Mio ab dem Kalenderjahr 2028
  • Mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG-Grenze erhöht auf EUR 1.000), den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG (50 % statt 20 %, § 7g Abs. 5 EStG-E).
  • Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO) und der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG.
  • Einführung einer Freigrenze von EUR 1.000 für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
  • Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro.
  • Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet.
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.
  • Reform der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke.
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung.

Sollten Sie Rückfragen zu spezifischen Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne! Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und Berücksichtigung der Neuerungen, die das JStG 2023 ab dem kommenden Jahr mit sich bringen wird.

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