First zur Abgabe der Grundsteuererklärungen abgelaufen

Ende letzten Jahres wurde die ursprüngliche Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen für alle Immobilienbesitzer bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Diese verlängerte Frist ist nun ebenfalls abgelaufen.

Bayern hat als bislang einziges Bundesland die Frist zur Abgabe noch einmal um weitere drei Monate bis zum 30. April 2023 verlängert. Zwar haben sich noch nicht alle Bundesländer offiziell geäußert, jedoch werden die meisten nun erst einmal eine „Kulanzzeit“ gewähren. Innerhalb dieser sollen säumige Immobilienbesitzer von den Finanzverwaltungen angeschrieben und an die Abgabe der Steuererklärungen erinnert werden. Zudem werden grundsätzlich keine Verspätungszuschläge festgesetzt.

Es ist jedoch trotzdem zu empfehlen, die Steuererklärung schnellstmöglich abzugeben. Die Kulanzzeit ist keine offizielle Fristverlängerung, sondern lediglich eine Billigkeitsregelung der Finanzverwaltungen. Diese schützt in Einzelfällen nicht vor der Festsetzung von Verspätungszuschlägen oder der Schätzung der Grundsteuerwerte.

Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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