Nach dem kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD sind verschiedene steuerliche Neuerungen geplant, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.
1. Unternehmensteuern und Investitionen
- Degressive Abschreibung: In den Jahren 2025, 2026 und 2027 sollen Ausrüstungsinvestitionen mit 30 Prozent degressiv abgeschrieben werden. Ziel ist es, Unternehmen stärker zu entlasten und Investitionen zu fördern.
- Körperschaftsteuersenkung: Ab dem 1.1.2028 wird die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt.
- Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung: Das Optionsmodell (§ 1a KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) werden „wesentlich verbessert“, sodass Personengesellschaften stärker von einer körperschaftsteuerähnlichen Behandlung profitieren können. Weiterhin wird geprüft, ob ab 2027 die gewerblichen Einkünfte neugegründeter Unternehmen automatisch dem KStG unterliegen können.
2. Einkommensteuer
- Entlastung für kleine und mittlere Einkommen: Zur Mitte der Legislatur ist eine Senkung der Einkommensteuer vorgesehen.
- Kinderfreibeträge und Kindergeld: Die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld soll schrittweise verringert werden. Steigt der Kinderfreibetrag, wird entsprechend auch das Kindergeld erhöht.
- Alleinerziehende: Eine Anhebung bzw. Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist geplant, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.
3. Solidaritätszuschlag
- Unverändert: Der Solidaritätszuschlag bleibt nach den aktuellen Plänen unverändert bestehen.
4. Gewerbesteuer
- Erhöhung des Mindesthebesatzes: Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer steigt von 200 auf 280 Prozent, um sog. „Gewerbesteuer-Oasen“ einzudämmen.
5. Steuerliche Anreize für Mehrarbeit und längeres Arbeiten
- Überstundenzuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit über die tarifliche oder tariforientierte Vollzeitarbeit hinaus sollen steuerfrei gestellt werden.
- Freiwilliges längeres Arbeiten: Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Damit will man „freiwilliges längeres Arbeiten“ attraktiver machen.
- Prämie für Ausweitung der Arbeitszeit: Arbeitgeber, die Teilzeitbeschäftigten eine Prämie zahlen, wenn sie ihre Arbeitszeit auf Vollzeit erhöhen, können diese Prämie steuerbegünstigt ansetzen.
6. Pendlerpauschale
- Ab dem 1.1.2026 steigt die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
7. Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
- Erhöhung Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben. Zudem soll auch die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine angehoben werden.
8. Riester-Rente
- Reform: Die bestehende Riester-Rente soll in ein neues, weniger bürokratisches Vorsorgeprodukt überführt werden. Geplant sind ein Verzicht auf zwingende Garantien und niedrigere Produkt-, Verwaltungs- und Abschlusskosten. Ein Standardprodukt mit staatlicher Förderung für Personen mit kleineren und mittleren Einkommen ist im Gespräch.