Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte im Privatvermögen hält, kennt eine der wichtigsten deutschen Steuerregeln: Nach derzeitiger Rechtslage können Veräußerungsgewinne unter den Voraussetzungen des § 23 EStG steuerfrei sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Genau dieses System steht 2026 politisch zur Diskussion.
Im Zuge des Bundeshaushalts 2027 hat die Bundesregierung angekündigt, die Besteuerung von Kryptowerten verändern zu wollen. Bekannt ist bislang vor allem die politische Stoßrichtung. Ein fertiges Gesetz gibt es nicht. Diskutiert wird insbesondere, private Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zuzuordnen.
Was gilt aktuell für Bitcoin und andere Kryptowerte?
Solange keine gesetzliche Änderung in Kraft tritt, bleibt die bisherige Rechtslage maßgeblich. Nach der BFH-Rechtsprechung sind Bitcoin und Ether Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 EStG. Im Privatvermögen entscheidet deshalb regelmäßig die einjährige Haltefrist darüber, ob ein Verkauf steuerpflichtig ist.
Das ist wichtiger, als es klingt: Eine politische Ankündigung ändert noch keine Steuererklärung. Wer jetzt so rechnet, als sei die Haltefrist bereits abgeschafft, riskiert falsche Entscheidungen, in beide Richtungen.
Warum die geplante Reform so viel Aufmerksamkeit bekommt
Die öffentliche Resonanz ist außergewöhnlich hoch. Eine Petition gegen die Abschaffung der Haltefrist erreichte Anfang August 2026 innerhalb kürzester Zeit das Quorum von 30.000 Unterstützern und führt damit zu einer Befassung des Petitionsausschusses.
Die eigentliche steuerliche Frage reicht aber weit über „steuerfrei oder nicht” hinaus. Bei einem Systemwechsel wäre zu regeln, was mit Coins geschieht, die bereits länger als ein Jahr gehalten werden. Offen sind ebenso Verlustverrechnung, Anschaffungskosten, Verbrauchsfolgeverfahren und mögliche Übergangsregelungen.
Was passiert mit Altbeständen?
Genau hier dürfte das spätere Gesetz besonders interessant werden. Denkbar sind mehrere Wege:
- Bestandsschutz für Coins, die vor einem Stichtag angeschafft wurden.
- Vollständiger Übergang aller Bestände in das neue System.
- Eine Zwischenlösung, bei der Wertsteigerungen bis zu einem Stichtag geschützt bleiben.
Ein uneingeschränkter Zugriff auf Wertsteigerungen, die nach bisherigem Recht bereits steuerfrei realisierbar wären, könnte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. In der Fachliteratur wird dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrauensschutz bei früheren Änderungen von Spekulationsfristen verwiesen.
Was Krypto-Anleger jetzt tun sollten
Der wichtigste Schritt ist derzeit nicht hektisches Kaufen oder Verkaufen, sondern eine belastbare Dokumentation. Für jeden Bestand sollten nachvollziehbar sein:
- Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten
- Wallet und Börse, auf der der Bestand liegt
- vollständige Transaktionshistorie inklusive Transfers zwischen eigenen Wallets
- Erträge aus Staking, Lending oder Liquidity Pools
Das wird umso wichtiger, wenn Alt- und Neubestände künftig unterschiedlich behandelt werden. Schon die bestehende Besteuerung kann je nach Wallet- und Transaktionshistorie komplex werden, bei einem Regimewechsel steigt diese Komplexität deutlich. Wie einzelne Ertragsarten heute einzuordnen sind, zeigt unser Beitrag zum Krypto-Lending.
Fazit
Die Abschaffung der einjährigen Haltefrist ist Stand August 2026 kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren. Die politische Richtung macht es für Anleger dennoch sinnvoll, Positionen und Daten jetzt sauber aufzubereiten, statt später zu rekonstruieren.
Du hältst größere Kryptobestände, planst einen Verkauf oder nutzt Staking, Lending und mehrere Wallets? UBS Tax unterstützt Dich bei der Transaktionsaufbereitung und der steuerlichen Einordnung komplexer Krypto-Sachverhalte.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung von Kryptowerten hängt vom Einzelfall, der Haltedauer, der Art der Erträge und der künftigen Gesetzeslage ab.


