was wir machen
Als Kanzlei für Steuerberatung unterstützen wir Sie kompetent in allen Fragen zum Handels- und Steuerrecht.
Wir bieten Ihnen als langjähriger, steuerlicher Berater gemeinsam mit unserem Team die erforderliche Erfahrung und das Wissen, ihre steuerliche Situation kompetent zu analysieren. Juristische Personen, Personengesellschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler, Privatpersonen oder junge, aufstrebende Unternehmer schenken uns hierbei ihr Vertrauen.
Wir erstellen Steuererklärungen, Bilanzen und Gewinnermittlungen, begleiten Sie bei Betriebsprüfungen und Steuerverfahren und überwachen die Einhaltung aktueller Dokumentationspflichten. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Belange engagiert und wirkungsvoll auch vor den Behörden. Wir planen und analysieren mit Ihnen Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und zeigen Ihnen individuelle steuerliche Beratungsempfehlungen für Ihren wirtschaftlichen Erfolg auf.
Zusätzlich weisen wir in einigen Bereichen des Steuerrechts herausragendes Spezialwissen auf, so dass Sie auch mit isolierten Fragestellungen und Sachverhalten bei uns an der richtigen Adresse sind!
im fokus
Unser Fokus liegt neben der laufenden steuerlichen Betreuung insbesondere auf der Beratung in folgenden Rechts- und Aufgabengebieten:
Für uns: Mehr als ein durchlaufender Posten! Auch in offenbar aussichtslosen Fällen stehen wir unseren Mandanten und auch Berufskollegen zur Seite! Insbesondere an der Schnittstelle zum eCommerce können unsere Partner ihre jahrelange Praxiserfahrung auf höchstem Niveau bestmöglich einbringen!
FAQs
Es gibt keine dummen Fragen, nur schlechte Antworten. Auf die häufigsten gehen wir direkt hier ein.
Wir rechnen für laufende Tätigkeiten üblicherweise nach Maßgabe der StBVV ab. Für steuerliche Beratung in Sonderfällen hiervon abweichen je nach Konstellation auch im Stundensatz. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten vorab über den Umfang der erwartbaren Kosten zu informieren. Finden Sie hier eine kostenlose und unverbindliche Beispielrechnung für einen Freiberufler, einen Gewerbebetrieb und eine Kapitalgesellschaft.
Es wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Klassischerweise stehen Gründer*innen zu Beginn ihrer Tätigkeit vor der Frage, wie sie ihre Tätigkeit ausüben wollen. Personengesellschaften oder auch Einzelunternehmer besteuern regelmäßig die dahinterstehenden natürlichen Personen (sog. Transparenzprinzip). Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) sind eigenständige Steuersubjekte und unterliegen einer eigenen Besteuerung. Was für Sie die richtige Rechtsformwahl ist, lässt sich pauschal nicht klären und bedarf einer steuerlichen Beratung, da viele Umstände zu betrachten sind.
Wie so oft im Leben gilt hier, dass die Wahrheit vermutlich in der Mitte liegt. Zunächst halten wir Versprechen von 0 % für nicht haltbar, da sich diese praktisch nicht umsetzen lassen. Steuerliche Beratung ist immer die Betrachtung des individuellen Einzelfalles. Gerne erörtern wir mit Ihnen gemeinsam ihre persönlichen und betrieblichen Umstände und finde die passende Lösung – maßgeschneidert und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Ob Sie eine Erstattung erhalten oder eine Nachzahlung entrichten müssen, hängt von extrem vielen Faktoren ab, die sich vorab nicht pauschal mit anderen Fällen vergleichen lassen. Steuerpflichtige können aufgrund unterschiedlichster Umstände verpflichtet sein, eine Steuererklärung einzureichen oder sie geben sie freiwillig ab. Auch gibt es in Deutschland einen progressiven Steuertarif – das heißt der Steuersatz auf den nächsten zu versteuernden Euro ist höher als der Steuersatz auf die Beträge vorher. Eine „zu niedrige“ Erstattung kann daher enttäuschend wirken – hängt aber in der Regel nicht mit einer schlechten Leistung des Beraters zusammen. Als Faustregel gilt: Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, sollte keine Nachzahlung befürchten.
Service Details
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