Photovoltaikanlagen, Steuerbefreiung und Investitionsabzugsbetrag (IAB): Was bedeutet die BFH-Entscheidung?

Seit 2022 sind bestimmte Photovoltaikanlagen gemäß § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit. Doch wie wirkt sich das auf bereits vor 2022 geltend gemachte Investitionsabzugsbeträge (IAB) aus? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich Zweifel daran geäußert, ob der IAB für eine Photovoltaikanlage aus 2021 rückgängig gemacht werden muss, wenn die Anlage 2022 gekauft wurde und die neue Steuerbefreiung greift (AdV-Verfahren, BFH, Beschl. v. 15.10.2024 – III B 24/24).

Was ist der Hintergrund?

Im vorliegenden Fall hatte ein Steuerpflichtiger für eine geplante Photovoltaikanlage im Jahr 2021 einen IAB geltend gemacht. Die tatsächliche Anschaffung der Anlage erfolgte jedoch erst 2022, also nach Inkrafttreten der Steuerbefreiung. Das Finanzamt änderte den Steuerbescheid daraufhin und machte den IAB rückgängig. Begründung: Nach einem BMF-Schreiben von 2023 sollen IAB, die vor 2022 für solche steuerbefreiten Anlagen gebildet wurden, rückgängig gemacht werden, da künftige Erträge nicht steuerpflichtig sind.

Entscheidung des BFH: Ernstliche Zweifel und Aussetzung der Vollziehung

Der BFH entschied, dass es ernsthafte Zweifel an der Rückgängigmachung des IAB gibt, da die Rechtslage unklar ist. Der § 3 Nr. 72 EStG (Steuerbefreiung) und § 7g EStG (IAB) geben keine klare Antwort, wie mit einem IAB verfahren werden soll, wenn die Anschaffung erst im Jahr der Steuerbefreiung erfolgt. Der BFH gewährte daher eine Aussetzung der Vollziehung (AdV), was bedeutet, dass der Steuerbescheid vorerst nicht vollstreckt wird.

Praxisrelevanz: Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen

Die BFH-Entscheidung zeigt, dass Betroffene gute Chancen haben, sich erfolgreich gegen eine Rückgängigmachung des IAB zu wehren. Steuerpflichtige, die in einer ähnlichen Lage sind, sollten gegen Änderungsbescheide Einspruch einlegen und auf das AdV-Verfahren verweisen.

Fazit

Die Rechtslage bleibt weiterhin unklar, und es ist keine endgültige Lösung absehbar. Betroffene sollten die Entwicklungen beobachten. Sprecht uns gerne auf das Thema an, wenn es für euch relevant sein könnte!

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