Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Damit sollen kurzfristig wachstumswirksame Investitionen angeregt und Unternehmen langfristig steuerlich entlastet werden. Der Gesetzentwurf rechnet mit insgesamt knapp 46 Mrd. € geringeren Steuereinnahmen in den Veranlagungsjahren 2025 – 2029.
Was steckt hinter den einzelnen Maßnahmen?
Degressive AfA
Zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 kannst du bewegliche Wirtschaftsgüter dreimal so schnell – höchstens aber zu 30 % – abschreiben. Das verschafft schnelle Liquidität und motiviert Unternehmen, Investitionen vorzuziehen.
Körperschaftsteuer sinkt schrittweise
Ab 2028 verringert sich der Körperschaftsteuersatz jedes Jahr um einen Prozentpunkt, bis er 2032 bei 10 % liegt. Folgeänderungen (z. B. bei der Kapitalertragsteuer) werden später nachgezogen.
Günstigere Thesaurierungsbesteuerung
Auch Personenunternehmen profitieren: Der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne fällt in drei Stufen auf dauerhaft 25 %.
Arithmetisch-degressive AfA für E-Fahrzeuge
Kaufst du zwischen Juli 2025 und Ende 2027 ein rein elektrisches Fahrzeug, kannst du 75 % der Anschaffungskosten sofort geltend machen. Der Rest wird arithmetisch sinkend über fünf Jahre verteilt (10 % → 5 % → 5 % → 3 % → 2 %).
Dienstwagen-Grenze auf 100 000 € erhöht
Für neue vollelektrische Dienstwagen gilt die Viertel-Besteuerung jetzt bis zu einem Bruttolistenpreis von 100 000 €. Das entlastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Stärkung der Forschungszulage
Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. €, der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen auf 100 €, und erstmals sind pauschal 20 % Gemeinkosten förderfähig.
Verfahren & Zeitplan
03.06.2025 – Koalitionsfraktionen bringen den Gesetzentwurf in den Bundestag ein.
04.06.2025 – Bundeskabinett beschließt einen identischen Regierungsentwurf.
25.06.2025 – Finanzausschuss erklärt den Regierungsentwurf für erledigt, um Tempo zu machen.
26.06.2025 – Bundestag verabschiedet das Gesetz.
11.07.2025 (geplant) – Bundesrat soll zustimmen.
„Angesichts der aktuellen Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft setzen diese kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wichtige und klare Impulse für einen Wachstumstrend.“

FAQ – häufige Fragen zum Investitionssofortprogramm
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Nach Zustimmung des Bundesrats (geplant am 11. Juli 2025) und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Wie hoch ist das Gesamtentlastungsvolumen?
Rund 46 Mrd. € an Steuermindereinnahmen sind für die Jahre 2025 bis 2029 angesetzt.
Für welche Wirtschaftsgüter gilt die degressive AfA?
Für alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden.
Wie sieht die AfA-Staffel für neue Elektrofahrzeuge konkret aus?
75 % im Anschaffungsjahr, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % über fünf Folgejahre.
Welche Körperschaftsteuersätze gelten ab 2028?
14 % (2028), 13 % (2029), 12 % (2030), 11 % (2031) und 10 % (2032).
Was ändert sich bei der Besteuerung von E-Dienstwagen?
Für vollelektrische Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden, steigt die Bruttolistenpreisgrenze für die Viertel-Besteuerung nach der 1-%-Regel oder dem Fahrtenbuchverfahren von 70.000 € auf 100.000 €. Voraussetzung ist ein CO₂-Ausstoß von 0 g/km.
Die sechs Kernmaßnahmen im Überblick
# | Maßnahme | Zeitraum / Start | Konditionen & Beträge |
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1 | Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter | 01.07.2025 – 31.12.2027 | Bis zum 3-fachen der linearen AfA, max. 30 % |
2 | Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes | ab Veranlagungszeitraum 2028 | 14 % (2028) → 13 % → 12 % → 11 % → 10 % (2032) |
3 | Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes | ab Veranlagungszeitraum 2028 | 27 % (2028/29) → 26 % (2030/31) → 25 % (ab 2032) |
4 | Arithmetisch-degressive AfA für neue Elektrofahrzeuge | 01.07.2025 – 31.12.2027 |
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5 | Anhebung der Listenpreisgrenze bei E-Dienstwagen | ab 01.07.2025 | Viertel-Bemessung bis 100.000 € (vorher 70.000 €) |
6 | Ausweitung der Forschungszulage | ab 01.01.2026 |
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