Zuwendungsnießbrauch an Kinder als Steuergestaltungsmittel

Der Zuwendungsnießbrauch an Kinder stellt ein effektives Steuersparmodell für Eltern dar, um die Kinder für einen bestimmten Zeitraum (z. B. während der Zeit der Berufsausbildung) finanziell zu unterstützen.

Worum geht´s?

Hierbei übertragen Eltern ihren Kindern einen Nießbrauch an einem Vermögensgegenstand, wie etwa einem Vermietungsobjekt oder von Kapitalvermögen, für einen festgelegten Zeitraum (z.B. Ausbildungszeitraum). Die Eltern bleiben dabei Eigentümer des Vermögens. Die Kinder erhalten durch den zugewandten Nießbrauch der lediglich das Recht, die Einkünfte aus diesem Vermögen zu beziehen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte (z.B. Zinsen).

Obwohl dieser Vorgang der Schenkungsteuer unterliegt, sorgt der persönliche Freibetrag der Kinder von 400.000 EUR je Kind und Elternteil dafür, dass bei geschickter Gestaltung keine Steuerlast entsteht.

Einsparpotenzial bei der Einkommensteuer

Für Eltern bietet dieses Modell auch eine beachtliche Einkommensteuerersparnis, da die Einkünfte, die nun den Kindern zufließen, das zu versteuernde Einkommen der Eltern reduzieren. Dieses Modell ist einkommensteuerlich besonders vorteilhaft, wenn die Kinder über eigene steuerliche Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten verfügen, wie beispielsweise den Grundfreibetrag oder Sonderausgaben für die Erstausbildung. Somit können die Kinder die Einkünfte aus dem Nießbrauch oft steuerfrei oder zu einem sehr niedrigen Steuersatz genießen.

Für weitere Informationen oder individuelle Beratung zu dieser und anderen Steuergestaltungen stehen wir gerne zur Verfügung. Es ist wichtig, individuelle Umstände und Möglichkeiten bei der steuerlichen Beratung zu berücksichtigen, um das Beste aus für Sie herauszuholen.

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