Steuerreform 2027: Entlastung für viele, höhere Belastung für Spitzeneinkommen

Neuer Einkommensteuertarif, 47-Prozent-Stufe und höhere Freibeträge: Was Selbständige und Unternehmer zur geplanten Steuerreform 2027 wissen sollten.

Die Bundesregierung plant zum 1. Januar 2027 eine größere Reform der Einkommensteuer. Das angekündigte Entlastungsvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro jährlich. Gleichzeitig soll ein kleiner Kreis sehr hoher Einkommen stärker belastet werden.

Für Selbständige, Personenunternehmer und gut verdienende Geschäftsführer ist deshalb nicht allein entscheidend, ob die Steuer sinkt. Entscheidend ist, in welchem Einkommensbereich Du liegst und aus welcher Einkunftsart das Einkommen stammt.

Was ist für 2027 vorgesehen?

Nach den bisherigen Eckpunkten soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.600 Euro greifen. 2026 beginnt er bereits bei 69.879 Euro. Der Tarifverlauf darunter soll etwas flacher werden.

Auf der anderen Seite soll der bisherige Reichensteuersatz neu gestaffelt werden: 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Zum Vergleich: 2026 greift der höchste reguläre Satz von 45 Prozent erst ab 277.826 Euro.

Daneben sind höhere Freibeträge und Pauschalen vorgesehen, unter anderem beim Grundfreibetrag, beim Kinderfreibetrag und beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die konkrete Wirkung hängt von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab, die noch aussteht.

Warum das Unternehmer besonders betrifft

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften fließen die Gewinne grundsätzlich in die persönliche Einkommensteuer ein. Hohe Gewinne können deshalb unmittelbar in die neuen oberen Tarifstufen fallen, während die Entlastung im mittleren Bereich verpufft.

Relevant ist das auch für erfolgreiche Creator, die noch als Einzelunternehmer tätig sind, sowie für Gesellschafter von Personengesellschaften mit hohen Gewinnanteilen.

Sollte man Einkommen noch 2026 verlagern?

Hier ist Vorsicht angebracht. Eine angekündigte Gesetzesänderung rechtfertigt keine künstlichen Gestaltungen. Legitime wirtschaftliche Entscheidungen wie Investitionszeitpunkte, Entnahmen oder Vergütungsbestandteile betreffen aber ohnehin mehrere Jahre.

Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits 2026 Szenarien für die Jahre 2026 bis 2028 zu modellieren. Bei hohen Gewinnen können dabei die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG oder das Optionsmodell nach § 1a KStG eine Rolle spielen. Das heißt nicht, dass eine bestimmte Gestaltung automatisch passt. Wer ohnehin größere Strukturentscheidungen plant, sollte die möglichen Tarifänderungen aber nicht ignorieren.

Was gilt für die GmbH?

Eine GmbH zahlt Körperschaft- und Gewerbesteuer und wird nicht mit dem persönlichen Einkommensteuertarif belastet. Die Reform wirkt hier auf Ebene des Gesellschafters oder Geschäftsführers, etwa beim Geschäftsführergehalt, bei Ausschüttungen im Rahmen der Günstigerprüfung oder bei anderen persönlich zu versteuernden Einkünften.

Für stark wachsende Selbständige und Creator wird die Frage nach der passenden Rechtsform damit erneut interessanter.

Fazit

Die Steuerreform 2027 soll die Mehrheit der Steuerpflichtigen entlasten. Für sehr hohe Einkommen und erfolgreiche Personenunternehmen kann die Richtung genau umgekehrt sein.

Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, geht es aktuell um Szenarioplanung statt Aktionismus. Die Eckwerte können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Du möchtest wissen, wie sich die Reform auf Deine persönliche Steuerbelastung oder Deine Unternehmensstruktur auswirkt? UBS Tax stellt Dir die Szenarien für 2026, 2027 und 2028 gegenüber.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die dargestellten Eckpunkte beruhen auf dem Stand der politischen Beschlüsse im August 2026 und sind noch nicht Gesetz.

Quellen

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